von Matthias Seng

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Das späte Mittelalter im westlichen Europa - grob gesagt die Periode zwischen der Mitte des 14. und dem Ende des
15. Jahrhunderts - war geprägt von einer offiziellen, vor allem von der Kirche gepredigten rigiden Sexualmoral,
der in der Praxis ein wesentlich unbekümmerterer Umgang mit Sexualität entgegenstand. Das Fleisch war auch in jenen Zeiten schwach, und der Mensch empfand seine Lust nicht immer als eine Sünde, der es zu widerstehen galt.

 


Die Verteufelung der Sexualität war ein Produkt der Kirche des Frühmittelalters. Mit ihr einher ging eine Verächtlichmachung der Frau als Verführerin, die durch ihre sexuelle Unersättlichkeit einen Christenmenschen - der natürlich männlichen Geschlechts war - in sittliche Verderbnis zu stürzen drohte.
Um das zu verhindern, wurde ein umfangreicher Verbotskatalog erstellt, der nur Sex in der Ehe und ausschließlich zur Fortpflanzung duldete - und natürlich ohne dabei Lust zu empfinden. Diese Körper- und Lustfeindlichkeit schlug sich beispielsweise im Kirchenkalender nieder, der an nur 200 Tagen des Jahres Geschlechtsverkehr erlaubte.
Keusch sein musste der Christ beispielsweise von donnerstags bis sonntags, an Festtagen und auch drei Tage und Nächte lang nach der Hochzeit. Bei Nichtbefolgung drohten harte Strafen - theoretisch. In der Praxis setzte sich oft genug eine gewisse Nachlässigkeit gegenüber den Sündern durch; vielleicht auch deshalb, weil viele Priester, Mönche und Nonnen selbst dazu gehörten.

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Die damaligen Zeiten zeichneten sich durch eine erstaunliche Definition dessen aus, was die Menschen als sexuell empfanden.
Im Prinzip empfanden sie lediglich den Geschlechtsverkehr unter Eheleuten als sexuelle Handlung: Masturbation beispielsweise war gang und gäbe, und sogar an Kleinkindern wurden zu deren Entspannung von den Eltern entsprechende Handlungen vorgenommen.
In der Öffentlichkeit - etwa in heißen Sommermonaten - sich nur teilweise zu bekleiden, galt nicht als anzüglich oder unzüchtig.
Zu kaiserlichen Besuchen etwa traten Jungfrauen zur Begrüßung des hohen Gastes mit entblößter Brust auf.

Die Sexualmoral insgesamt war in den Oberschichten am laxesten, hier gab man sich ungehemmt sämtlichen Sinnesfreuden hin.
Könige, Päpste, Adel und Klerus, sie alle hielten sich Mätressen, und es gibt Berichte davon, dass beispielsweise anlässlich zu Konzilen zu Hunderten Prostituierte herbeigeschafft wurden.
Es gab Bordelle in Bischofsbesitz, und der so genannte Hurenzins musste vom niederen Klerus entrichtet werden, von dem die Kirchenführung annahm, dass er samt und sonders die Dienste von Prostituierten in Anspruch nähme.
Zu besonderen Brutstätten des Lasters entwickelten sich eine ganze Reihe von Klöstern, besonders die so genannten Doppelklöster, wo Mönche und Nonnen zusammenlebten. Masturbation, lesbische Liebe, Sex zwischen Mönchen und Nonnen,
ja sogar regelrechte Prostitution sorgten dafür, dass die Diener Gottes öffentlichen Spott auf sich zogen und zu dankbaren Opfern von volkstümlichen Dichtern werden, welche den Widerspruch zwischen kirchlichem Anspruch und der Wirklichkeit für ihr Publikum festhielten.
Der "feiste Pfaffe" und die "geile Nonne" wurden zu festen Figuren im Repertoire zeitgenössischer Schwänke.
Schuld an diesen Zuständen trugen aber nach offizieller Lesart wieder ausschließlich die Frauen, die durch ihr unzüchtiges Auftreten die Männer in Sünde und Schande stürzten.

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In den Badehäusern der Städte traf sich das Bürgertum nicht nur zur Körperhygiene , sondern auch - vielleicht sogar vor allem - um seine Lust auszuleben.
In jeder größeren Stadt gab es neben den Bade- auch Frauenhäuser, Bordelle für ledige Männer, zu deren Klientel aber auch durchfahrende Handelsherren,
Pilger und Geistliche gehörten: eben alle die, die ohne Ehefrau waren - wenn auch nur zeitweise.
Ein Frauenwirt war für Zucht und Hygiene zuständig, Die Stadt und die Geistlichkeit wurde mit Abgaben für ihre Toleranz belohnt, nicht gegen diese Frauenhäuser vorzugehen. Der Beruf der Prostituierten war durchaus legal,
es war eine Möglichkeit des Broterwerbs wie andere auch, und es gab sogar Versuche der Frauen, sich in Zünften zu organisieren.

Das Los der meisten Frauen blieb weiterhin ein hartes: Im Alter von 12 bis 16 Jahren wurden sie gewöhnlich verheiratet,
danach bestand ihre vornehmlichste Aufgabe darin, Kinder zu gebären und großzuziehen. Viele der Frauen starben im Kindbett, und ihre durchschnittliche Lebenserwartung betrug nicht mehr als 35 Jahre.
In den rund 20 Lebensjahren nach der Heirat brachten die Frauen nicht selten bis zu 15 oder noch mehr Kinder zur Welt.
Aufgrund der hohen Kindersterblichkeit schien dies ganz normal, sogar notwendig.
Ab dem elften Jahrhundert gelang es der Kirche, die bis dahin private Institution Ehe unter ihre Fittiche zu nehmen. Zugunsten der jungen Frauen wirkte dies sich insofern aus, als sie von der Willkür ihrer Eltern, die bis dahin einzig über ihre Verheiratung zu entscheiden hatten, in zunehmenderen Maße befreit wurden.
Außerdem konnte die Kirche ihr Inzestverbot auch in die Praxis umsetzen, waren bis dahin doch viele Ehen auch unter nahen Verwandten geschlossen worden.

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Das Wissen um Verhütung und Abtreibung und deren Anwendung galten als schwere Sünde und wurden von der Kirche ebenfalls mit hohen Strafen belegt. Der "Wahn der Jungfräulichkeit" sorgte dafür, dass ledige Schwangere Zuflucht und Beistand bei so genannten "weisen Frauen" suchten, die Abtreibungen vornahmen.
Misslang dies, wurden die Kinder oftmals in Findelhäusern abgegeben oder einfach nur ausgesetzt. Es gab wohl an die 200 Mittel zur Empfängnisverhütung, aber entsprechend dem damaligen Wissensstand waren die meisten davon wohl mehr Magie als Medizin. Überhaupt war die Verhütung Frauensache; der verheiratete Mann brauchte sich ja auch von rechts wegen nicht darum zu kümmern.
Wer ledig war oder außerehelichen Geschlechtsverkehr wollte, ohne Nachwuchs zu zeugen, praktizierte meistens Coitus interruptus, Oral- oder Analverkehr.
Der Widerspruch zwischen der offiziellen Verteufelung der Sexualität und der ganz offen ausgelebten Ungeniertheit in sexuellen Dingen war für die meisten Menschen so offensichtlich,
dass sie sich bei Fastnachtsspielen und so genannten geistlichen Dramen köstlich darüber amüsieren konnten.
Diese Aufführungen, die sich großer Beliebtheit erfreuten, waren nichts anderes als der Versuch, sich von den asketisch-christlichen Lebensnormen zu befreien und letztlich nichts anderes als ein Ventil zur psychischen Entladung.

Gegen Ende des 15. Jahrhunderts setzten zwei Ereignisse dem ganz spezifischen spätmittelalterlichen Sexualverhalten ein dramatisches Ende: Die Syphilis und die Hexenverfolgungen. Beide verhalfen der Kirche wieder zu mehr Macht über die Menschen und trugen dazu bei, dass die Geistlichkeit ihren Frauenhass ungeniert ausleben und ihn sogar "begründen" konnte.
Die Syphilis war eine Geißel Gottes, über die Menschen - damit war natürlich gemeint: die Männer - gekommen, um sie zu bestrafen für ihre Verführbarkeit; und die Hexenverfolgungen trugen dazu bei, die ewige Schuld der sündhaften Frau zu erkennen und zu bekämpfen.
Praktisch waren sie allerdings nichts anderes als ein monströses Zeugnis für die pathologische Körper- und Lustfeindlichkeit eines doppelzüngigen Klerus.

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Mit dem Untergang des Römischen Reiches brach für Europa zur Mitte des ersten Jahrtausends eine Zeit des Umbruchs und der politischen Wirren an.
Die Völkerwanderungen und die damit verbundenen Kriege entvölkerten weite Teile des Kontinents und hatten einen unvorstellbaren Verlust zivilisatorischer Errungenschaften zur Folge: Die staatlichen Institutionen lösten sich auf, die Schriftkultur verschwand, ein Grossteil des Wissens der vergangenen Jahrhunderte ging verloren.

Der europäische Teil der Menschheit - übrigens ganz im Gegensatz zur arabisch-islamischen Welt - geriet in einen Zustand existenzieller Unsicherheit und allgemeiner Barbarei, was sich auch dem Gebiet von Ehe und Liebe,
Sexualität und Verhütung niederschlug.
Da, wo keine übergeordneten Gewalten mehr herrschten und regulierend in den Alltag der Menschen eingriffen, begann die unkontrollierte Herrschaft der Faust. Zwischen den Geschlechtern herrschte das Recht des Stärkeren, die körperlich schwache Frau wurde vom körperlich stärkeren Mann als minderwertiges Wesen betrachtet und behandelt.
Sie war faktisch Besitz des Mannes, der sich nach Belieben von ihr trennen konnte.
Unter den Karolingern kam es vor, dass scheidungswillige Männer ihre Frauen in die Kirche schickten, wo ihr ein Sklave die Kehle durchschnitt. Gegenüber der Familie der Getöteten bereinigte ein Bußgeld die Affäre, danach war der Mann für die nächste Ehe frei.
Natürlich besaß die Frau im umgekehrten Fall kein vergleichbares Recht, sondern musste vielmehr mit Züchtigung und im schlimmsten Fall sogar mit Tod durch Verbrennen rechnen.

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Die Sexualität und die Liebe im alltäglichen Leben der Bauern, Bürger und Adligen


Die Sexual- und Körperfeindlichkeit der Kirchenmänner stieß in der nichtgeistlichen Bevölkerung auf Unverständnis. Nacktsein z.B. war im Mittelalter nichts Anstößiges. Schließlich schliefen die Menschen nackt in ihren Betten und trafen sich mit ihren Nachbarn und Freunden ebenfalls unbekleidet in den städtischen Badehäusern.

Auch über die Sexualität in der Ehe dachte man anders als die geistlichen Herren:
"Unsere Frauen sind uns rechtmäßig angetraut, wenn wir von ihnen zu unserem Vergnügen und wann immer wir wollen, Gebrauch machen, so sündigen wir nicht...
Die Geschlechtsorgane wurden von Gott geschaffen, damit die Gatten Beziehungen zueinander haben. Es ist nicht einzusehen, warum es ein Fehler sein soll, wenn diese aus Vergnügen zustande kommen." (in: Andrea Kammeier-Nebel,
Wenn eine Frau Kräutertränke zu sich genommen hat, um nicht zu empfangen... in: Mensch und Umwelt im Mittelalter, hrsg. von Bernd Herrmann, Stuttgart 1987 (3. Auflage), S. 67)

Obwohl der unverheiratete Verführer nach dem kanonischen Recht für die Aussteuer der unverheirateten Verführten aufkommen oder diese sogar ehelichen mußte, und obwohl die Eltern eines unehelichen Kindes zu Geldstrafen verurteilt wurden, ließen sich die Menschen den Spaß am Sex nicht nehmen.

Besonders in der Karnevalszeit wurde sich sexuell kräftig ausgetobt. Der Geistliche Geiler von Kaisersburg warnte deshalb die Straßburger Familienväter vor der dort um Fastnacht herrschenden Sitte,
Maskierte ins Haus oder gar ins Schlafgemach zu lassen:
"Sich aber zu, du hussmann, der sein weib und töchteren lat also das küchle (eine Honigspeise) holen, das inen net der buch davon anschwelle, das sie mitt dem kindle werde gon." (in: Alltag im Spätmittelalter, ebenda, S. 349)

Um größere Chancen bei dem Angebeteten oder der Angebeteten zu erhalten, empfahlen die Zeitgenossen, sich ihr oder ihm nur mit sauberen Händen und Fingernägeln und gereinigten Zähnen zu nähern.

Ein schöner Hals, ein schöner weißer Busen und schöne Füße sollten gezeigt werden. Häßliche Hände dagegen mußten in Handschuhen, häßliche Füße in Schuhen, dicke Beine hinter Strümpfen verborgen und schwere Busen, die nicht dem damaligen Schönheitsideal entsprachen, mit Kopftüchern eingeschnürt werden. Bei schlechtem Atem empfahl es sich, Abstand zum Gesprächspartner zu halten, und bei häßlichen ungeraden Zähnen war es ratsamer,
mit geschlossenem Mund zu lachen.

Auch das Geschlechtsorgan mußte, falls man Erfolg beim Traummann oder der Traumfrau haben wollte, "tipp-top" sauber sein.

"Und als ein gutes Mädchen, halte sie die Kammer der Venus sauber; wenn sie ordentlich und wohlerzogen ist,
läßt sie da herum keinerlei Spinnweben, das sie nicht verbrennt oder rasiert, ausreißt oder auskehrt, so daß dort kein Moos zu pflücken ist.
" (in: Guillaume de Lorris, Jean de Meun, 2. Bd., ebenda, S. 731)

Der Liebesakt selbst konnte mit einem Kuß beginnen, der allein schon Guillaume de Lorris, den ersten Verfasser des Rosenromans, ins Schwärmen brachte: "
Einen süßen und zarten Kuß pflückte ich sogleich von der Rose (synonym für die Angebetete). Keiner soll mich fragen, ob ich Freude genoß. Denn ein Geruch strömte in meinen Körper, der die Schmerzen verjagte und das Liebesleid milderte, das mir bis dahin so bitter war. Nie war ich so glücklich." (in: Guillaume de Lorris, 1. Heft, S. 78)

In dem mittelalterlichen Werk "Carmina Burana" (13. Jh.) wurden fünf Stufen in der Liebe genannt:
Anblick, Gespräch, Berührung, Kuß und der Geschlechtsakt, der "actus":

"...Nackt liegt Flora auf dem Bette:
wie ihr weißer Leib mich freut
samt der Brüste Jugendglätte,
die sich heben ungescheut
als zwei schöne Kreise...
Menschlich fühl ich nimmer mich,
der Götterlust
bin ich jetzt mir seliglich,
im Glück bewußt,
kose ich die süße Brust
auf und ab mit Andachtshänden,
um dann tiefer gleitend just
in der Gegend ihrer Lenden
zu entdecken unverdrußt,
was ich streichle leise...
Ach, es führen wonniglich
vom Herzelein
ihre Hüften schwellend mich
zum Lockenhain;
und ihr Fleisch, von Makel rein,
nimmt nicht Anstoß am Berühren,
unterm Nabel hebt sich ein
heißes Bäuchlein zum Verführen
und scheint gar erfreut zu sein
ob des Ziels der Reise...
Und mein inniges Erglühn
entfachet schnell
samtner Härlein zart Bemühn,
mehr Flaum als Fell,
an der Wonnen süßem Quell!
Zarte Haut umschließt die Glieder,
fließet schimmernd herrlich hell
ihre glatten Schenkel nieder,
wie ein leuchtend Ritornell
strahlt des Leibes Weiße..."
(in: Carmina Burana, München, 1985, S. 277/279)

Oder wie heißt in einem Refrain:
"Probiere denn, o Mägdelein, mein Männlichsein:
das der Alten ist ganz klein und fällt gleich ein,
das der Jünglinge allein ist hart wie Stein;
wird ein gutes Werkzeug sein,
verständig sein und wendig sein,
schmiegsam sein und biegsam sein,
geschäftig sein und kräftig sein,
gelehrig sein, willfährig sein, Cäcililein,
und was dir derlei mehr fällt ein."
(in: Carmina Burana, ebenda, S. 287)


In "Lancelot und Ginevra" wird der Beginn einer sexuellen Beziehung zwischen Gaimar, dem Vetter von Ginevra, und Morgane, der Schwester von Artus, folgendermaßen beschrieben:
"Als Gaimar in die Kammer trat, wo Morgane mit ihren goldenen Fäden (zum Spinnen) saß, erwiderte sie seinen Gruß auf beredte Weise und lud ihn zum Sitzen ein, und er setzte sich neben sie und half ihr, die Goldfäden zu teilen. ,Er ist schön' dachte Morgane für sich und sah wohlgefällig auf sein blondes, lockiges Haar und seine prächtige Gestalt. Er spürte wohl, daß sein Anblick ihr erfreulich war, und lächelte und machte sie reden über mancherlei. Sie gefiel ihm über die Maßen, und alles, was sie sagte oder tat, verschönte ihm die Welt. Sie sprach viel und scherzte, bis er sie um ihre Liebe bat. Sie empfing seine Bitten mit soviel Neigung, die nichts mehr zu verweigern schien, was immer er fordern würde. Als er inne ward, daß sie gerne dulden würde, wonach er brannte, begann er das übliche Spiel zu treiben, sie zu umarmen und sie erst sanft, dann heißer zu küssen, bis sie einander so heftig begehrten, daß sie sich auf ein schmales Lager warfen und taten, was ihre Herzen verlangten." (in: Lancelot und Ginevra, nacherzählt von Ruth Schirmer, Zürich 1961, S. 110/111)

Und Jean de Meun riet den Liebenden beim Geschlechtsakt in folgender Weise vorzugehen: "Und wenn sie (Mann und Frau) sich ans Werk (Geschlechtsakt) gemacht haben, dann handele ein jeder von ihnen so klug und so genau, daß es nicht fehlen kann, daß der Genuß der einen und der anderen Seite sich gemeinsam einstellt, bevor sie von dem Werk gelassen haben, und sie müssen gegenseitig auf den andern warten, um gemeinsam ihrer Grenze zuzustreben. Der eine darf den anderen nicht verlassen, und sie dürfen nicht aufhören zu schwimmen, bis sie gemeinsam zum Hafen gelangen: Dann werden sie vollständige Lust haben." (in: Guillaume de Lorris und Jean de Meun, 2. Bd., ebenda, S. 779)

Erhielt der Mann von der begehrten Frau das Gewünschte nicht freiwillig, nahm er es sich gegebenenfalls mit Gewalt. So vergewaltigte z.B. der englische König Eduard III. von England (* 1377) die von ihm heißbegehrte Gräfin von Salisbury. Den Gatten der erwähnten Dame ließ er vorher noch in die Bretagne schicken. Laut Zeugenaussage soll die Gräfin nach dem Gewaltakt aus Nase, Mund und an anderen Stellen geblutet haben.

Aber nicht nur Könige handelten frei nach ihren Trieben. Der Markgraf Opizo von Este (13. Jh.) soll laut den Aussagen des Franziskaners Salimbene von Parma viele Töchter und Ehegattinnen der Vornehmen wie der einfachen Leute in Ferrara vergewaltigt haben. Die abendländischen Strafkataloge, die selbst kleinste Berührungen am weiblichen Geschlecht mit hohen Geldbußen ahndeten, galten für diese Herren nicht.

Im Frühmittelalter jedenfalls kostete es einen Freien laut der Lex Salica, wenn er eine freie Frau ohne ihre Einwilligung an der Hand berührte, 15 Schillinge. Für die Berührung am Arm mußte er 30 Schillinge, für die Berührung am Ellenbogen 35 Schillinge und für die Berührung der Brust 45 Schillinge zahlen. Für einen Schilling konnte man sich damals eine gesunde Kuh kaufen, für zwei Schillinge einen Ochsen, für 12 Schillinge sogar ein Pferd. Ein Schilling entsprach 40 Pfennigen, und für einen Pfennig erhielt man 24 Pfund Brot! Die Berührung einer Frau konnte einem also teuer zu stehen kommen, es sei denn, die betroffene Dame willigte ein!

Aber die Männer hatten noch andere Möglichkeiten, um sich sexuell zu befriedigen. Selbst in den kleinsten Städten und Marktflecken gab es Freudenhäuser, die auch "Töchterhäuser", "gemeine Häuser", "offene Häuser", "Hurenhäuser" etc. genannt und vom Rat der Stadt oder vom Scharfrichter beaufsichtigt wurden.

Die Prostituierten waren ortsfremde, ledige Frauen, denen eine Frauenmeisterin und/ oder ein Frauenwirt vorstanden. Die Frauenmeisterin hatte dafür zu sorgen, daß im Freudenhaus alles ordnungsgemäß vonstatten ging. Der Frauenwirt war der städtischen Obrigkeit für alles, was im Haus geschah, verantwortlich. Zudem hatte er die Prostituierten ordentlich zu ernähren, mit Bett und Wäsche zu versorgen und im Krankheitsfall zu pflegen. Wieviel er für diese Dienste von den Dirnen erhalten durfte, wurde vom Rat vorgeschrieben.

In der Stadt waren die Prostituierten von den anderen Frauen durch ihre spezifische Kleidung zu unterscheiden. In Rothenburg ob der Tauber mußten sie z.B. ein rot-schwarzes Kopftuch tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem zwei Finger breiten grünen Stoffstreifen, in Leipzig und Dresden einen kurzen gelben Mantel, der an seinen Nähten blaue Schnüre aufwies, in Bergamo einen gelben, kragenlosen Mantel mit roter Kapuze, in Wien ein gelbes ungefähr 15 cm großes quadratisches Tüchlein unter der Achsel, in Hamburg eine besonders geschnittene Haube, in Zürich und Bern eine rote Kappe oder Mütze, in Meran auf den Schuhen ein gelbes Fähnlein, in Frankfurt a. Main Kleider mit einer gelben Verbrämung, in Köln einen roten Schleier und in Lübeck ein schwarzes Band an den Mützen.

In dieser Kleidung hielten sie im Früh- und Hochmittelalter am Marktbrunnen, im Spätmittelalter am Stadtgraben oder Flußufer Ausschau nach Kundschaft.

Auch die Kirche hatte anfänglich nichts gegen die Freudenhäuser einzuwenden. Thomas von Aquin meinte sogar: " Entferne die Prostituierten aus der Welt und du wirst sie mit Sodomie erfüllen. Weshalb Augustin sagt, daß die irdische Stadt die Benutzung von Huren zu einer rechtmäßigen Unmoral gemacht hat." (in: Georg Denzler, ebenda, S. 206)

Aber die Errichtung der Freudenhäuser verhinderte nicht nur "größere Sünden", sondern brachte sowohl der Stadt als auch der Kirche eine Menge Geld ein. Und so besaßen Städte wie Straßburg, das im 15. Jh. eine Einwohnerzahl von 20 000 aufwies, immerhin 30 privilegierte Bordelle. Auch die Ehemänner waren trotz kirchlichen Verbots gerngesehene Gäste in den Hurenhäusern. Um so höher waren schließlich die Einnahmen! Denn die Prostituierten hatten hohe Steuern zu zahlen. Nur an Sonn- und Feiertagen und in der 40-tägigen Fastenzeit durften sie ihrem Gewerbe auf keinem Fall nachgehen.

Die Städte wurden aber durch ihre Freudenmädchen nicht nur reich, sondern sie konnten diese auch bei festlichen Anlässen z.B. bei kaiserlichen Besuchen und auf Patrizierhochzeiten einsetzen. 1434 bedankte sich Kaiser Sigismund in einem offiziellen Schreiben bei der Stadt Bern, daß ihm und seinem Gefolge während seines Aufenthaltes das Freudenhaus der Stadt kostenlos zur Verfügung gestellt worden war.

"Friedrich III. ließ sich 1470 im Nürnberger Frauenhaus mit silbernen Ketten von Huren einfangen, um sich dann mit ein paar Gulden wieder loszukaufen." (in: Georg Denzler, ebenda, S. 208)

Auch sein Sohn und Nachfolger Maximilian war sehr häufig in Freudenhäusern anzutreffen.

Die persönliche Situation der Prostituierten aber war alles andere als schön. Bis zum Jahre 1450 war es für sie fast unmöglich, das städtische Bürgerrecht zu erwerben. Und ihre Resozialisierung ins bürgerliche Leben scheiterte häufig. Zwar mußten die Frauenwirte ihre Dirnen auf deren Verlangen hin jederzeit aus dem Haus ziehen lassen, aber wo sollten die Frauen dann hin? Sie konnten nur schwer eine andere Arbeit finden, und ob sie das Glück einer Heirat hatten, war sehr fraglich, da sie wegen ihres ehemaligen Berufes z.T. die Heiratsfähigkeit abgesprochen bekamen.

Auch die Kirche hatte ein zwiespältiges Verhältnis zu ihnen. Papst Sixtus IV. (* 1484) errichtete in Rom öffentliche Hurenhäuser, die ihm die stolze Einnahme von 80 000 Dukaten brachten. Im 16. Jh. verwehrte Papst Pius V. (* 1572) den Freudenmädchen jedoch trotz der beträchtlichen Gewinne, die sie ihm einbrachten, ein christliches Begräbnis.

Zu Beginn des 13. Jhs. entstand ein religiöser Orden, dessen Mitglieder zunächst ehemalige Prostituierte waren, die sich Reuerinnen, Büßerinnen oder Magdalenen nannten. Noch im Laufe des 13. Jhs. wurde den Freudenmädchen aber der Zugang in diesen bis 1553 existierenden Orden verwehrt, denn nur noch unbescholtene Mädchen und Frauen fanden dort Aufnahme. In anderen Klöstern, die reuige Prostituierte aufnahmen, strafte man rückfällige Frauen z.T. mit dem Tode:
"1501 wurde eine solche Frau (die rückfällig wurde und ihrem Gewerbe nachgegangen war), weil man dies für ein schweres weibliches Verbrechen hielt, von Margott dem Züchtiger in einen Sack gesteckt und bei der hinteren Schlagbrücke in der Donau ertränkt. Zuvor hatte man sich noch vergewissert, daß die arme Sünderin nicht schwanger war." (in: Alltag im Spätmittelalter, ebenda, S. 45)

www.kleio.org/mittelalter/MaV4e.htm

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zuletzt aktualisiert 09.10.2010