Die Sexualität und die Liebe im alltäglichen Leben der Bauern, Bürger
und Adligen
Die Sexual- und Körperfeindlichkeit der Kirchenmänner stieß in der nichtgeistlichen
Bevölkerung auf Unverständnis. Nacktsein z.B. war im Mittelalter nichts
Anstößiges. Schließlich schliefen die Menschen nackt in ihren Betten und
trafen sich mit ihren Nachbarn und Freunden ebenfalls unbekleidet in den
städtischen Badehäusern.
Auch über die Sexualität in der Ehe dachte man anders als die geistlichen
Herren:
"Unsere Frauen sind uns rechtmäßig angetraut, wenn wir von ihnen zu unserem
Vergnügen und wann immer wir wollen, Gebrauch machen, so sündigen wir nicht...
Die Geschlechtsorgane wurden von Gott geschaffen, damit die Gatten Beziehungen
zueinander haben. Es ist nicht einzusehen, warum es ein Fehler sein soll,
wenn diese aus Vergnügen zustande kommen." (in: Andrea Kammeier-Nebel,
Wenn eine Frau Kräutertränke zu sich genommen hat, um nicht zu empfangen...
in: Mensch und Umwelt im Mittelalter, hrsg. von Bernd Herrmann, Stuttgart
1987 (3. Auflage), S. 67)
Obwohl der unverheiratete Verführer nach dem kanonischen Recht für die Aussteuer
der unverheirateten Verführten aufkommen oder diese sogar ehelichen mußte,
und obwohl die Eltern eines unehelichen Kindes zu Geldstrafen verurteilt
wurden, ließen sich die Menschen den Spaß am Sex nicht nehmen.
Besonders in der Karnevalszeit wurde sich sexuell kräftig ausgetobt. Der
Geistliche Geiler von Kaisersburg warnte deshalb die Straßburger Familienväter
vor der dort um Fastnacht herrschenden Sitte,
Maskierte ins Haus oder gar ins Schlafgemach zu lassen:
"Sich aber zu, du hussmann, der sein weib und töchteren lat also das küchle
(eine Honigspeise) holen, das inen net der buch davon anschwelle, das sie
mitt dem kindle werde gon." (in: Alltag im Spätmittelalter, ebenda, S. 349)
Um größere Chancen bei dem Angebeteten oder der Angebeteten zu erhalten,
empfahlen die Zeitgenossen, sich ihr oder ihm nur mit sauberen Händen und
Fingernägeln und gereinigten Zähnen zu nähern.
Ein schöner Hals, ein schöner weißer Busen und schöne Füße sollten gezeigt
werden. Häßliche Hände dagegen mußten in Handschuhen, häßliche Füße in Schuhen,
dicke Beine hinter Strümpfen verborgen und schwere Busen, die nicht dem
damaligen Schönheitsideal entsprachen, mit Kopftüchern eingeschnürt werden.
Bei schlechtem Atem empfahl es sich, Abstand zum Gesprächspartner zu halten,
und bei häßlichen ungeraden Zähnen war es ratsamer,
mit geschlossenem Mund zu lachen.
Auch das Geschlechtsorgan mußte, falls man Erfolg beim Traummann oder der
Traumfrau haben wollte, "tipp-top" sauber sein.
"Und als ein gutes Mädchen, halte sie die Kammer der Venus sauber; wenn
sie ordentlich und wohlerzogen ist,
läßt sie da herum keinerlei Spinnweben, das sie nicht verbrennt oder rasiert,
ausreißt oder auskehrt, so daß dort kein Moos zu pflücken ist.
" (in: Guillaume de Lorris, Jean de Meun, 2. Bd., ebenda, S. 731)
Der Liebesakt selbst konnte mit einem Kuß beginnen, der allein schon Guillaume
de Lorris, den ersten Verfasser des Rosenromans, ins Schwärmen brachte:
"
Einen süßen und zarten Kuß pflückte ich sogleich von der Rose (synonym für
die Angebetete). Keiner soll mich fragen, ob ich Freude genoß. Denn ein
Geruch strömte in meinen Körper, der die Schmerzen verjagte und das Liebesleid
milderte, das mir bis dahin so bitter war. Nie war ich so glücklich." (in:
Guillaume de Lorris, 1. Heft, S. 78)
In dem mittelalterlichen Werk "Carmina Burana" (13. Jh.) wurden fünf Stufen
in der Liebe genannt:
Anblick, Gespräch, Berührung, Kuß und der Geschlechtsakt, der "actus":
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"...Nackt liegt Flora auf dem Bette:
wie ihr weißer Leib mich freut
samt der Brüste Jugendglätte,
die sich heben ungescheut
als zwei schöne Kreise...
Menschlich fühl ich nimmer mich,
der Götterlust
bin ich jetzt mir seliglich,
im Glück bewußt,
kose ich die süße Brust
auf und ab mit Andachtshänden,
um dann tiefer gleitend just
in der Gegend ihrer Lenden
zu entdecken unverdrußt,
was ich streichle leise...
Ach, es führen wonniglich
vom Herzelein
ihre Hüften schwellend mich
zum Lockenhain;
und ihr Fleisch, von Makel rein,
nimmt nicht Anstoß am Berühren,
unterm Nabel hebt sich ein
heißes Bäuchlein zum Verführen
und scheint gar erfreut zu sein
ob des Ziels der Reise...
Und mein inniges Erglühn
entfachet schnell
samtner Härlein zart Bemühn,
mehr Flaum als Fell,
an der Wonnen süßem Quell!
Zarte Haut umschließt die Glieder,
fließet schimmernd herrlich hell
ihre glatten Schenkel nieder,
wie ein leuchtend Ritornell
strahlt des Leibes Weiße..."
(in: Carmina Burana, München, 1985, S. 277/279)
Oder wie heißt in einem Refrain:
"Probiere denn, o Mägdelein, mein Männlichsein:
das der Alten ist ganz klein und fällt gleich ein,
das der Jünglinge allein ist hart wie Stein;
wird ein gutes Werkzeug sein,
verständig sein und wendig sein,
schmiegsam sein und biegsam sein,
geschäftig sein und kräftig sein,
gelehrig sein, willfährig sein, Cäcililein,
und was dir derlei mehr fällt ein."
(in: Carmina Burana, ebenda, S. 287)
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In "Lancelot und Ginevra" wird der Beginn einer sexuellen Beziehung zwischen
Gaimar, dem Vetter von Ginevra, und Morgane, der Schwester von Artus, folgendermaßen
beschrieben:
"Als Gaimar in die Kammer trat, wo Morgane mit ihren goldenen Fäden (zum
Spinnen) saß, erwiderte sie seinen Gruß auf beredte Weise und lud ihn zum
Sitzen ein, und er setzte sich neben sie und half ihr, die Goldfäden zu
teilen. ,Er ist schön' dachte Morgane für sich und sah wohlgefällig auf
sein blondes, lockiges Haar und seine prächtige Gestalt. Er spürte wohl,
daß sein Anblick ihr erfreulich war, und lächelte und machte sie reden über
mancherlei. Sie gefiel ihm über die Maßen, und alles, was sie sagte oder
tat, verschönte ihm die Welt. Sie sprach viel und scherzte, bis er sie um
ihre Liebe bat. Sie empfing seine Bitten mit soviel Neigung, die nichts
mehr zu verweigern schien, was immer er fordern würde. Als er inne ward,
daß sie gerne dulden würde, wonach er brannte, begann er das übliche Spiel
zu treiben, sie zu umarmen und sie erst sanft, dann heißer zu küssen, bis
sie einander so heftig begehrten, daß sie sich auf ein schmales Lager warfen
und taten, was ihre Herzen verlangten." (in: Lancelot und Ginevra, nacherzählt
von Ruth Schirmer, Zürich 1961, S. 110/111)
Und Jean de Meun riet den Liebenden beim Geschlechtsakt in folgender Weise
vorzugehen: "Und wenn sie (Mann und Frau) sich ans Werk (Geschlechtsakt)
gemacht haben, dann handele ein jeder von ihnen so klug und so genau, daß
es nicht fehlen kann, daß der Genuß der einen und der anderen Seite sich
gemeinsam einstellt, bevor sie von dem Werk gelassen haben, und sie müssen
gegenseitig auf den andern warten, um gemeinsam ihrer Grenze zuzustreben.
Der eine darf den anderen nicht verlassen, und sie dürfen nicht aufhören
zu schwimmen, bis sie gemeinsam zum Hafen gelangen: Dann werden sie vollständige
Lust haben." (in: Guillaume de Lorris und Jean de Meun, 2. Bd., ebenda,
S. 779)
Erhielt der Mann von der begehrten Frau das Gewünschte nicht freiwillig,
nahm er es sich gegebenenfalls mit Gewalt. So vergewaltigte z.B. der englische
König Eduard III. von England (* 1377) die von ihm heißbegehrte Gräfin von
Salisbury. Den Gatten der erwähnten Dame ließ er vorher noch in die Bretagne
schicken. Laut Zeugenaussage soll die Gräfin nach dem Gewaltakt aus Nase,
Mund und an anderen Stellen geblutet haben.
Aber nicht nur Könige handelten frei nach ihren Trieben. Der Markgraf Opizo
von Este (13. Jh.) soll laut den Aussagen des Franziskaners Salimbene von
Parma viele Töchter und Ehegattinnen der Vornehmen wie der einfachen Leute
in Ferrara vergewaltigt haben. Die abendländischen Strafkataloge, die selbst
kleinste Berührungen am weiblichen Geschlecht mit hohen Geldbußen ahndeten,
galten für diese Herren nicht.
Im Frühmittelalter jedenfalls kostete es einen Freien laut der Lex Salica,
wenn er eine freie Frau ohne ihre Einwilligung an der Hand berührte, 15
Schillinge. Für die Berührung am Arm mußte er 30 Schillinge, für die Berührung
am Ellenbogen 35 Schillinge und für die Berührung der Brust 45 Schillinge
zahlen. Für einen Schilling konnte man sich damals eine gesunde Kuh kaufen,
für zwei Schillinge einen Ochsen, für 12 Schillinge sogar ein Pferd. Ein
Schilling entsprach 40 Pfennigen, und für einen Pfennig erhielt man 24 Pfund
Brot! Die Berührung einer Frau konnte einem also teuer zu stehen kommen,
es sei denn, die betroffene Dame willigte ein!
Aber die Männer hatten noch andere Möglichkeiten, um sich sexuell zu befriedigen.
Selbst in den kleinsten Städten und Marktflecken gab es Freudenhäuser, die
auch "Töchterhäuser", "gemeine Häuser", "offene Häuser", "Hurenhäuser" etc.
genannt und vom Rat der Stadt oder vom Scharfrichter beaufsichtigt wurden.
Die Prostituierten waren ortsfremde, ledige Frauen, denen eine Frauenmeisterin
und/ oder ein Frauenwirt vorstanden. Die Frauenmeisterin hatte dafür zu
sorgen, daß im Freudenhaus alles ordnungsgemäß vonstatten ging. Der Frauenwirt
war der städtischen Obrigkeit für alles, was im Haus geschah, verantwortlich.
Zudem hatte er die Prostituierten ordentlich zu ernähren, mit Bett und Wäsche
zu versorgen und im Krankheitsfall zu pflegen. Wieviel er für diese Dienste
von den Dirnen erhalten durfte, wurde vom Rat vorgeschrieben.
In der Stadt waren die Prostituierten von den anderen Frauen durch ihre
spezifische Kleidung zu unterscheiden. In Rothenburg ob der Tauber mußten
sie z.B. ein rot-schwarzes Kopftuch tragen, in Augsburg einen Schleier mit
einem zwei Finger breiten grünen Stoffstreifen, in Leipzig und Dresden einen
kurzen gelben Mantel, der an seinen Nähten blaue Schnüre aufwies, in Bergamo
einen gelben, kragenlosen Mantel mit roter Kapuze, in Wien ein gelbes ungefähr
15 cm großes quadratisches Tüchlein unter der Achsel, in Hamburg eine besonders
geschnittene Haube, in Zürich und Bern eine rote Kappe oder Mütze, in Meran
auf den Schuhen ein gelbes Fähnlein, in Frankfurt a. Main Kleider mit einer
gelben Verbrämung, in Köln einen roten Schleier und in Lübeck ein schwarzes
Band an den Mützen.
In dieser Kleidung hielten sie im Früh- und Hochmittelalter am Marktbrunnen,
im Spätmittelalter am Stadtgraben oder Flußufer Ausschau nach Kundschaft.
Auch die Kirche hatte anfänglich nichts gegen die Freudenhäuser einzuwenden.
Thomas von Aquin meinte sogar: " Entferne die Prostituierten aus der Welt
und du wirst sie mit Sodomie erfüllen. Weshalb Augustin sagt, daß die irdische
Stadt die Benutzung von Huren zu einer rechtmäßigen Unmoral gemacht hat."
(in: Georg Denzler, ebenda, S. 206)
Aber die Errichtung der Freudenhäuser verhinderte nicht nur "größere Sünden",
sondern brachte sowohl der Stadt als auch der Kirche eine Menge Geld ein.
Und so besaßen Städte wie Straßburg, das im 15. Jh. eine Einwohnerzahl von
20 000 aufwies, immerhin 30 privilegierte Bordelle. Auch die Ehemänner waren
trotz kirchlichen Verbots gerngesehene Gäste in den Hurenhäusern. Um so
höher waren schließlich die Einnahmen! Denn die Prostituierten hatten hohe
Steuern zu zahlen. Nur an Sonn- und Feiertagen und in der 40-tägigen Fastenzeit
durften sie ihrem Gewerbe auf keinem Fall nachgehen.
Die Städte wurden aber durch ihre Freudenmädchen nicht nur reich, sondern
sie konnten diese auch bei festlichen Anlässen z.B. bei kaiserlichen Besuchen
und auf Patrizierhochzeiten einsetzen. 1434 bedankte sich Kaiser Sigismund
in einem offiziellen Schreiben bei der Stadt Bern, daß ihm und seinem Gefolge
während seines Aufenthaltes das Freudenhaus der Stadt kostenlos zur Verfügung
gestellt worden war.
"Friedrich III. ließ sich 1470 im Nürnberger Frauenhaus mit silbernen Ketten
von Huren einfangen, um sich dann mit ein paar Gulden wieder loszukaufen."
(in: Georg Denzler, ebenda, S. 208)
Auch sein Sohn und Nachfolger Maximilian war sehr häufig in Freudenhäusern
anzutreffen.
Die persönliche Situation der Prostituierten aber war alles andere als schön.
Bis zum Jahre 1450 war es für sie fast unmöglich, das städtische Bürgerrecht
zu erwerben. Und ihre Resozialisierung ins bürgerliche Leben scheiterte
häufig. Zwar mußten die Frauenwirte ihre Dirnen auf deren Verlangen hin
jederzeit aus dem Haus ziehen lassen, aber wo sollten die Frauen dann hin?
Sie konnten nur schwer eine andere Arbeit finden, und ob sie das Glück einer
Heirat hatten, war sehr fraglich, da sie wegen ihres ehemaligen Berufes
z.T. die Heiratsfähigkeit abgesprochen bekamen.
Auch die Kirche hatte ein zwiespältiges Verhältnis zu ihnen. Papst Sixtus
IV. (* 1484) errichtete in Rom öffentliche Hurenhäuser, die ihm die stolze
Einnahme von 80 000 Dukaten brachten. Im 16. Jh. verwehrte Papst Pius V.
(* 1572) den Freudenmädchen jedoch trotz der beträchtlichen Gewinne, die
sie ihm einbrachten, ein christliches Begräbnis.
Zu Beginn des 13. Jhs. entstand ein religiöser Orden, dessen Mitglieder
zunächst ehemalige Prostituierte waren, die sich Reuerinnen, Büßerinnen
oder Magdalenen nannten. Noch im Laufe des 13. Jhs. wurde den Freudenmädchen
aber der Zugang in diesen bis 1553 existierenden Orden verwehrt, denn nur
noch unbescholtene Mädchen und Frauen fanden dort Aufnahme. In anderen Klöstern,
die reuige Prostituierte aufnahmen, strafte man rückfällige Frauen z.T.
mit dem Tode:
"1501 wurde eine solche Frau (die rückfällig wurde und ihrem Gewerbe nachgegangen
war), weil man dies für ein schweres weibliches Verbrechen hielt, von Margott
dem Züchtiger in einen Sack gesteckt und bei der hinteren Schlagbrücke in
der Donau ertränkt. Zuvor hatte man sich noch vergewissert, daß die arme
Sünderin nicht schwanger war." (in: Alltag im Spätmittelalter, ebenda, S.
45)
www.kleio.org/mittelalter/MaV4e.htm
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